Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für GastroOS

Anbieter

Jens Smit, Einzelunternehmen
Schwartauer Straße 105a, 23611 Sereetz
E-Mail: Info@visiongastro.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: nicht vorhanden — es wird die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch genommen (kein Umsatzsteuerausweis auf Rechnungen).

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „GastroOS“ (nachfolgend „die Software“), die über app.visiongastro.de bereitgestellt wird. Betreiber und Vertragspartner ist der oben genannte Anbieter.

(2) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software zur Nutzung über einen Webbrowser (Mietsoftware) für Zwecke der Betriebsorganisation in der Gastronomie, insbesondere Dienstplanung, Arbeitszeiterfassung, Reservierungsverwaltung und damit verbundene Verwaltungsfunktionen. Die Software wird auf Servern des Anbieters beim Hosting-Dienstleister IONOS betrieben.

(3) Der Vertrag über die Nutzung der Software kommt durch Annahme eines Angebots bzw. durch die Freischaltung des Zugangs nach Registrierung zustande. Bei der Teilnahme an der Beta-Phase (§ 5) erfolgt der Vertragsabschluss zusätzlich auf Grundlage einer gesonderten Beta-Vereinbarung.

§ 2 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt die Software während der Vertragslaufzeit im Umfang des gebuchten Tarifs zur Verfügung und hält diese in einem Zustand, der dem jeweils aktuellen Stand der Dokumentation entspricht.

(2) Der Anbieter schuldet die vereinbarte Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht in der Beta-Phase nur eingeschränkt (§ 5 Abs. 3).

(3) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und anpassen, solange die vertragsgemäße Nutzung für den Kunden nicht unzumutbar erschwert wird. Wesentliche Änderungen der Funktionalität werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor Wirksamwerden mitgeteilt.

(4) Support: Der Anbieter leistet Support per E-Mail zu den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage). Support umfasst Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung; keine geschuldete Leistungen sind individuelle Anpassungen, Schulungen vor Ort und Datenpflege.

(5) Der Anbieter führt täglich automatisierte, verschlüsselte Datensicherungen der Datenbank (03:00 Uhr) und der Benutzerdateien (03:30 Uhr) durch; die Sicherungskopien werden 14 Tage im verschlüsselten Objektspeicher (EU-Region) und 3 Tage lokal aufbewahrt. Die Datensicherung des Anbieters ersetzt die obliegenheitliche Eigensicherung des Kunden nach § 3 Abs. 4 nicht, vermindert jedoch den Wiederherstellungsaufwand im Fehlerfall.

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm erfassten Daten und die zur Nutzung übermittelten personenbezogenen Daten (insbesondere Beschäftigtendaten) auf rechtmäßiger Grundlage in die Software eingegeben werden. Der Anbieter verarbeitet derartige Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter auf Weisung des Kunden gemäß dem geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, Passwörter sicher zu wählen und jedem Benutzer nur die für seine Aufgabe erforderlichen Berechtigungen zuzuweisen.

(3) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzungsumfangs verwenden. Eine Überlassung an Dritte, ein Reverse Engineering oder ein automatisiertes Auslesen der Anwendung über die bereitgestellten Schnittstellen hinaus ist nicht gestattet.

(4) Der Kunde trifft angemessene Vorsorge gegen Datenverlust, insbesondere durch regelmäßigen Export seiner Stammdaten. Der Anbieter empfiehlt einen Export spätestens monatlich.

§ 4 Preise, Zahlung, Zurückbehaltung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif bzw. der Beta-Vereinbarung. Der Abrechnungszeitraum ist monatlich.

(2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, Niederlande. Der Anbieter speichert hierzu nur die zur Rechnungsstellung erforderlichen Daten; Zahlungsdaten (z. B. Kreditkartendaten) werden ausschließlich bei Mollie verarbeitet. Mit Mollie besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5 Beta-Phase

(1) Nimmt der Kunde an der Beta-Phase teil, erhält er vorzeitigen Zugang zur Software, die sich noch in Erprobung befindet. Der Kunde erkennt an, dass die Software in der Beta-Phase Fehler enthalten kann, Funktionen geändert, eingeschränkt oder entfernt werden können und dass der Leistungsumfang noch nicht endgültig feststeht.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, auftretende Fehler und Verbesserungsvorschläge zeitnah an Info@visiongastro.de zu melden. Der Kunde räumt dem Anbieter an seinen Vorschlägen ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an der Verwertung der Rückmeldung ein, soweit diese nicht personenbezogen ist.

(3) In der Beta-Phase ist die Software ohne Gewähr für ununterbrochene Verfügbarkeit; geplante Wartungsfenster werden angekündigt. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 97 % an.

(4) Der Beta-Tarif ist befristet auf die Dauer der Beta-Phase und monatlich kündbar. Nach Übergang in den Regelbetrieb gilt der dann gültige Tarif; der Kunde wird hierzu vorab informiert und hat ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen gegenüber dem Beta-Tarif zum Ende der Beta-Phase.

§ 6 Nutzungsdauer, Kündigung, Datenrückgabe

(1) Der Vertrag beginnt mit Freischaltung des Zugangs und wird für die Dauer des gebuchten Abrechnungszeitraums (monatlich) geschlossen. Er verlängert sich nicht automatisch; eine Kündigung ist jederzeit zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von 4 Wochen möglich, in der Beta-Phase monatlich.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde die Software unrechtmäßig nutzt oder Pflichten nach § 3 gröblich verletzt.

(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV-Export) für die Dauer von 30 Tagen zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Kundenbestandsdaten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Anbieter beseitigt reproduzierbare Fehler innerhalb angemessener Frist. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software erheblich von der dokumentierten Funktionalität abweicht.

(2) Der Kunde unterstützt die Fehlerbeseitigung durch Beschreibung des Fehlers, Bereitstellung von Testdaten und Zusammenarbeit im angemessenen Umfang.

(3) In der Beta-Phase ist die Software noch nicht als vertragsübliche Qualität im Sinne von § 434 BGB geschuldet; Gewährleistungsrechte beschränken sich auf die Fehlerbeseitigung nach billigem Ermessen des Anbieters.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung. Bei Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 3 Abs. 4) entstanden wäre.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, vor jedem größeren Datenimport eine Sicherung durchzuführen bzw. zu veranlassen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird der Kunde gesondert hingewiesen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(4) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist; gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.